Archiv für die Kategorie „Allgemein“

Motorradversicherung

Sonntag, 27. November 2011

Wenn der Frühling naht, dann beginnt die Saison der Motorradfahrer. Dann werden die Motorräder geputzt, versichert und ausgefahren. Aber wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Motorradversicherung große Unterschiede in den Beiträgen. Die Motorradversicherung wird unterschieden in Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung ist, sind die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung frei wählbar. Die Variante der Vollkaskoversicherung ist wesentlich teurer als die Teilkaskoversicherung. So ist eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad für jeden Besitzer zu bezahlen. Man kann versuchen, den Beitrag mit einer Selbstbeteiligung niedrig zu halten, dann muss man aber schon mit einer vierstelligen Summe arbeiten und in diesem Bereich stellt sich dann natürlich die Frage, ob sich eine Vollkaskoversicherung überhaupt lohnt. Eine Teilkaskoversicherung sollte auf jeden Fall, zusammen mit der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da diese Versicherung so wichtige Schadensfälle, wie Zusammenprall mit Wild, Diebstahl etc. absichert. Auch für die Teilkaskoversicherung kann man eine Selbstbeteiligung abschließen. Die beliebteste Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung sind die 150 Euro. Da große Beitragsunterschiede unter den Versicherungsgesellschaften an der Tagesordnung sind, sollte man einen Motorradversicherung Vergleich online durchführen. Dieser Vergleich stellt kein Problem dar. Der Abschluss einer Motorradversicherung im Internet ist sogar einer der drei beliebtesten Onlineversicherungen.

Reiserücktrittsversicherung

Sonntag, 24. Juli 2011

Die Reiserücktrittsversicherung ist wohl die Versicherung für den Urlaub, die mit der Auslandskrankenversicherung, am meisten abgeschlossen wird. Wenn ein Urlaub vor Antritt des Urlaubs storniert wird, wird der Veranstalter der Reise dem Urlauber Stornogebühren in Rechnung stellen. Die Reiserücktrittsversicherung soll in einen solchen Fall dann diese Stornogebühren erstatten. Damit diese Stornogebühren aber auch von der Versicherung erstattet werden, muss ein schwerwiegender Grund vorliegen. Ein schwerer Unfall des Urlaubers, seines Ehepartners oder eines Mitgliedes der Familie kann ein solcher schwerwiegender Grund sein. Auch eine nicht erwartete schwere Krankheit des Urlaubers oder des Familienmitglieds, ein Wohnungsfeuer beim Reisenden oder Tod eines nahen Angehörigen können schwerwiegende Gründe sein, die zu einem versicherten Rücktritt von der Urlaubsreise führen. Schwierigkeiten gibt es, wenn eine Krankheit zum Rücktritt der Reise führt, die vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung schon bestanden hat. In diesem Fall hat ein Landgericht schon entschieden, dass in solchen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Stornogebühren gegen die Versicherungsgesellschaft gegeben ist. Man sollte also beim Ausfüllen des Antrages genau darauf achten, was versichert ist und bei welchem Rücktrittsgründen keine Kostenerstattung erwarten kann. Das macht einem die Entscheidung leichter, ob es sich lohnt, die Reiserücktrittsversicherung zu beantragen. Die Reiserücktrittsversicherung ist auch teurer als die Auslandskrankenversicherung, die nur einen Bruchteil der Reiserücktrittsversicherung ausmacht.

Bootsversicherung

Dienstag, 12. Juli 2011

Die Bootsversicherung – Qualität auch auf dem Wasser!

Auch Schiffe beziehungsweise Boote benötigen eine dementsprechende und qualitätsreiche Versicherung! Hier unterscheidet man zwischen der sogenannten Bootshaftpflichtversicherung, welche dann eintritt, wenn Schäden die Dritte verursachen entstehen und auf der anderen Seite der Bootkaskoversicherung. Im Gegenzug zur Bootshaftpflichtversicherung ist die Bootskaskoversicherung nicht zwingend sondern kann dann verwendet werden wenn Sie gewünscht wird.

Wie bei einer Kfz Versicherung kann man hier zwischen der Bootsteilkaskoversicherung und der Bootsvollkaskoversicherung unterteilen. Diese unterscheiden sich voneinander nur durch den Umfang der Schadensbegrenzung die Sie mit einer derartigen Versicherung besitzen. Zum Beispiel kommt eine Bootskaskoversicherung für alle Schäden wie Unfälle, höhere Gewalt oder Diebstahl usw. auf wobei eine Teilkasko nur für einige wenige Schäden Ihre Leistung erbringen wird.

Vergleichen Sie die unterschiedlichen Versicherungen!

Auch hier sollten Sie stets auf die Unterschiedlichkeit der Versicherungen achten. Meist steht Ihnen hierzu eine Onlineversicherungsvergleichsrechner zur Verfügung, denn Sie rund um die Uhr und kostenlos benützen können. Füttern Sie diesen Rechner mit Ihren aktuellen Daten und lassen Sie sich eine genaue Liste liefern, mit allen für Sie relevanten Versicherungen.

Natürlich sind Sie nicht an dieses Ergebnis gebunden und können frei nach Ihrem eigenen Ermessen entscheiden für welche Sie sich entscheiden möchten. Jedoch ein Vergleich der Bootsversicherungen lohnt sich in nahezu jeder Hinsicht.