Archiv für die Kategorie „Hausversicherungen“

Gebäudehaftpflicht

Donnerstag, 7. Juli 2011

Bei Wohnungsgemeinschaften ist der Verwalter von sich aus nicht selbstständig berechtigt und verpflichtet, Versicherungsverträge abzuschließen. Er kann aber, durch eine Vollmacht, dazu bevollmächtigt werden, Versicherungsträge abzuschließen, die das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer betreffen. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz gibt es nur Versicherungen, die als sogenannte Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden. Zum einen ist dies die Feuerversicherung oder auch Wohngebäudeversicherung und die Gebäudehaftpflicht, auch Haus und Grundbesitzerhaftpflicht genannt.

In der Grundbesitzerhaftpflicht ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des eingesetzten Verwalters und der einzelnen Eigentümer der Wohnungen mit Betätigung und für Zwecke der Gemeinschaft mitversichert. In der Regel sollte in der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht auch die Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgedeckt sein. Die Gefahren, die vom Sondereigentum ausgehen, also der eigenen Wohnung, sollte die private Haftpflichtversicherung absichern.

Vorsichtshalber sollte man aber bei der Privathaftpflichtversicherung nachfragen. Weitere Versicherungen, die auf Wohnungseigentümer zukommen können, ist zum Beispiel die Gewässerschadenhaftpflicht, die dringend notwenig für Gebäudeinhaber ist, die über eine Ölzentralheizung verfügen. Auch ein Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung sollte abgeschlossen werden, da diese Schäden immer mehr aufkommen und ein beträchtliches Schadenspotential in sich tragen. Diese 2 Versicherungen kann man mit der obligatorischen Feuerversicherung in eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung bündeln und beantragen.

Glasversicherung

Donnerstag, 7. Juli 2011

Viele Versicherungen nehmen heutzutage eine Glasversicherung in Anspruch. Aber auch gewerbliche Kunden finden ein reichhaltiges Angebot. Oft wird die Glasversicherung als Zusatzversicherung verwendet, im Rahmen der Hausratversicherung. Dieses ist im gewerblichen Bereich anders. Hier wird diese Versicherung als eigenständige Versicherung genutzt.

Es gibt unterschiedliche Tarife, die der Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen kann. Die All-Gefahren-Deckung ist dafür gedacht, jeden Schaden zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle wer den Schaden verursacht hat oder wie er entstanden ist. Für Baufirmen lohnt sich die Glasversicherung, wirkt sich aber auf die monatlichen Prämien aus. Es wird in der Regel der so genannte Totalschaden ersetzt.

So sollte das Glas nicht nur verschrammt oder verkratzt sein, sondern unbrauchbar oder zerstört sein. Sollten sich an Ecken nur Kratzschäden befinden, kommt die Versicherung nicht zum Tragen. Glasschäden am Gebäude und an Möbeln sind in Privathaushalten zu versichern. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Einrichtung und auch nach der Selbstbeteiligung. Sollten Wintergärten vorhanden sein oder Glasgeländer, kann die Prämie durchaus höher ausfallen als an Gebäuden, wo die normalen Tür- und Fensterverglasungen existieren.

Die Glasversicherung kann in der Hausratversicherung mit einbezogen werden, so dass sie oft viel günstiger ist als im gewerblichen Bereich. Eine eigenständige Glasversicherung macht nur für gewerbliche Kunden einen Sinn.