Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist wohl die Versicherung für den Urlaub, die mit der Auslandskrankenversicherung, am meisten abgeschlossen wird. Wenn ein Urlaub vor Antritt des Urlaubs storniert wird, wird der Veranstalter der Reise dem Urlauber Stornogebühren in Rechnung stellen. Die Reiserücktrittsversicherung soll in einen solchen Fall dann diese Stornogebühren erstatten. Damit diese Stornogebühren aber auch von der Versicherung erstattet werden, muss ein schwerwiegender Grund vorliegen. Ein schwerer Unfall des Urlaubers, seines Ehepartners oder eines Mitgliedes der Familie kann ein solcher schwerwiegender Grund sein. Auch eine nicht erwartete schwere Krankheit des Urlaubers oder des Familienmitglieds, ein Wohnungsfeuer beim Reisenden oder Tod eines nahen Angehörigen können schwerwiegende Gründe sein, die zu einem versicherten Rücktritt von der Urlaubsreise führen. Schwierigkeiten gibt es, wenn eine Krankheit zum Rücktritt der Reise führt, die vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung schon bestanden hat. In diesem Fall hat ein Landgericht schon entschieden, dass in solchen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Stornogebühren gegen die Versicherungsgesellschaft gegeben ist. Man sollte also beim Ausfüllen des Antrages genau darauf achten, was versichert ist und bei welchem Rücktrittsgründen keine Kostenerstattung erwarten kann. Das macht einem die Entscheidung leichter, ob es sich lohnt, die Reiserücktrittsversicherung zu beantragen. Die Reiserücktrittsversicherung ist auch teurer als die Auslandskrankenversicherung, die nur einen Bruchteil der Reiserücktrittsversicherung ausmacht.