Sterbegeldversicherung
Wenn man für seine Beerdigung Vorkehrungen treffen will und dafür sorgen will, dass keine finanziellen Kosten der Bestattung auf die Hinterbliebenen zu kommen, dann sollte man sich um den Abschluss einer Sterbegeldversicherung kümmern. Mit einem kleinen monatlichen Beitrag können Sie bei der Sterbegeldversicherung eine bestimmte Versicherungssumme absichern, die dann bei Ihrem Tod ausgezahlt und für die Beerdigung verwendet wird. So kann man sicher sein, dass die Hinterbliebenen sich nicht mit Rechnungen und unerwarteten Kosten herumschlagen müssen. Wenn man sich für eine Versicherungssumme entschieden hat, die Versicherungssumme sollte die Beerdigungskosten abdecken, muss man sich noch entscheiden, ob man eine Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsfragen oder ohne Gesundheitsfragen abschließen will.
In der Regel hat man bei der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen eine gewisse Wartezeit und Beschränkung der Versicherungssumme in den ersten 24 Monaten. So halten es viele Sterbegeldversicherungen, dass bei einer Sterbgeldversicherung mit Wartezeit, bei einem Todesfall, in den ersten 12 Monaten nur der Beitrag zurückgezahlt wird. Bei einem Todesfall vom 13ten bis 18 Monat wird dann 50 % der Versicherungssumme ausgezahlt und 75 % bei einem Todesfall vom 19ten bis 24 Monat. Ab dem 24ten Monat wird dann die gesamte Versicherungssumme gezahlt.
Bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit muss die versicherte Person einige wenige Gesundheitsfragen beantworten. Nimmt die Versicherung diesen Vertrag dann an, dann leistet die Sterbegeldversicherung, bei einem Todesfall, ab dem ersten Tag. Bei Tod durch Unfall leistet die Sterbegeldversicherung bei beiden Arten ab dem 1ten Tag.